Gemeinde Teisnach
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Dorfgemeinschaft Bärmannsried |
Bayerischer Wald |
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Besiedelung des inneren bayerischen Waldes
durch Rodung (9. - 13. Jahrhundert) (Quelle: Historischer Atlas von Bayern) Die Rodung unseres Gebietes ("Nordwald") setzte wegen des rauhen Klimas und die undurchdringlichen Wälder, Hochmoore und Sümpfe des bayr. Waldes erst relativ spät ein. Lediglich der zur Donau abfallende Südhang des Waldgebirges wies bereits in frühester Zeit streckenweise eine stärkere Besiedelung auf. Dagegen hatte der Viechtacher Bezirk im inneren bayr. Wald dem Menschen in grauen Vorzeiten noch nicht als Wohnstätte gedient. Nur vereinzelt Jäger und Fischer durchstreiften den Wald. Da der Raum um das Gebiet Viechtach von den seit dem 5. Jahrhundert einwandernden Bayuwaren nicht besiedelt wurde, trafen dort die im 9. Jahrhundert eindringenden Mönche des Klosters Metten so gut wie keine Besiedelung an. Es waren hauptsächlich die Donauklöster und die Grafen von Bogen mit ihren Gefolgsmannen, die das große Werk der inneren Kolonisation im mittleren bayr. Wald, vor allem im Bezirk Viechtach, vollbrachten. Die ältere Rodungstätigkeit des Donauklosters Metten fand zu Beginn des 10. Jahrhunderts ihren Abschluß. In den folgenden Jahrhunderten traten dann immer augenfälliger die Grafen von Bogen mit ihren Ministerialen als Kolonisatoren hervor, so daß man für das Gebiet des späteren Landgerichts Viechtach deutlich zwei Rodungs- und Siedlungsperioden unterscheiden kann: eine klösterliche, die den Zeitraum von ca. 800 bis 907 umfaßte und für die die Ortsnamen -dorf charakteristisch sind, und eine weltliche des 11. bis 13. Jahrhunderts, der vor allem die Zell-, Ried-, Mais- sowie Haus- und Hoforte angehören. Ried-Orte: In den Urkunden des 12. Jahrhunderts erscheinen erstmals die Ried- orte, die Nachfahren der Zell- orte. Wenn gerade nordwestlich von Viechtach die nordöstlichen Ausläufer der Zellorte (Wettzell, Poppenzell), an die sich gegen Osten in immer größerer Dichte die Ried-orte anschließen, festgestellt werden können, so ist damit der beste Beweis für den zeitlichen Fortschritt der Rodung gegeben. Das in unmittelbarer Nähe von Heizen- und Pfaffenzell gelegene "Uuigilinesriet" (Weigelsberg) ist der erste feststellbare Ried-Ort überhaupt. Da er bereits für die Zeit um 1100 beglaubigt ist. Von hier aus leiteten dann die Grafen von Bogen den weiteren Ausbau des oberen Regengebietes ein und erschlossen nach Osten zu das Zellertal. So entstanden in dieser Gegend im 12. Jahrhundert zahlreiche Ried-orte als die neue Siedlungsform, und zwar in solcher Häufigkeit, daß man später diesem Gebiet, das vom Kaitersbach bis Mais vor Bodenmais und im Asbachtal einen Teil des künftigen Landgerichts Viechtach bildete, die Bezeichnung "Amt Riedern" zulegte. Aber diese durch die Riedorte gekennzeichnete weltliche Rodungswelle drang im 12. und 13. Jahrhundert über den Raum des späteren Amtes Riedern hinaus. Sie schob sich nach Südosten auf die Höhen der Wasserscheiden zwischen Rothbach und Schwarzach vor, wobei große Teile des Gebietes in den Besitz der Grafen von Bogen, deren Herrschaftsbereich hier mit dem des Klosters Niederalteich zusammenstieß (Rinchnach). Schließlich überschritten die Siedler den Schwarzen Regen südwerts. Zahlreiche weitere Ried-Orte im Bereich Viechtach sind Zeugen für diese umfangreiche Rodungs- und Siedlungstätigkeit der Grafen von Bogen und ihrer Dienstmannen. Auch Ministerialensitze, wir Frankenried, Rechertsried, Böhmersried und Kaikenried, sind unter diesen Riedorten vertreten, was zur Annahme veranlaßt, daß die bogenschen Dienstmannen, die im Auftrage ihres Herrn gerodet haben, demnach ihre neuen Wohnsitze bereits auf dem Boden errichtet haben, den sie eben erst dem Wald abgerungen haben. Kaikenried ist seit 1232 als bogenscher Ministerialensitz beglaubigt. 1312 trifft man hier noch einem der Gründernamen Chaikk an, denn nach dem 3. Herzogsurbar hat ein "quidam dictus Chaikk" von den sieben Lehen des Ortes allein vier in seinem Besitz. Als Ortsgründer von Masselsried kommt mit allergrößter Wahrscheinlichkeit der in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts bezeugte bogensche "preco Mazlo" in Frage. Weitere Ried-Orte werden im Zusammenhang mit Ministerialen der Grafen von Bogen im 12. und 13. Jahrhundert erwähnt. So schenkte um 1150 der bogensche Dienstmann Albert von Sattelbogen dem Kloster Windberg einen Hof zu Giggenried. Auf die Rodungsarbeit der Pfellinger, eines der bedeutendsten Ministerialengeschlechter, das in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts die Burgherren auf Ruhmannsfelden stellte, gehen u. a. Zuckenried, Arnetsried, Lobertsried und Weichelsried zurück. Schließlich erwähnt das zweite Herzogsurbar Güter in einer Reihe weiterer Ried-Orte , die ohne Zweifel als dem Landesherrn angefallenes Erbe des letzten Grafen von Bogen angesprochen werden dürfen, so daß auch diese Siedlungen als Gründungen des bogenschen Doppelgeschlechtes anzusehen sind. (Bärmannsried wird hier leider nicht erwähnt, die Gründung dürfte aber ebenfalls in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts liegen) Mit dem Erlöschen des bogenschen Grafenhauses 1242 war die Besiedelung in diesem Raum im wesentlichen abgeschlossen. Die folgenden Jahrhunderte brachten überwiegend nur noch eine Verdichtung der Bevölkerung in dem bereits erschlossenen Bezirk, die sich im allgemeinen recht langsam vollzog, weil sie von keinerlei industriellen Unternehmungen, städtischen Zentren, großen Handelsstraßen und dergleichen beschleunigt wurde. Lediglich noch einmal erhielt das ruhige Wachstum einen kräftigen Anstoß, als nämlich durch die Säkularisation 1803 der Staat das den klösterlichen Hofmarken Arnbruck und Gotteszell enteignete Grundeigentum an Private veräußerte und dadurch die Zunahme der Ansiedlungen förderte. Darüber hinaus entstanden zu Beginn des 19. Jahrhunderts auch zahlreiche neue Gemeindeteile und damit Ortsnamen durch Gutszertrümmerungen. Die Gerichts- und Grundherren im Gericht Viechtach um 1300 Wenn im folgenden der Versuch unternommen wird, die Gerichts- und Grundherren im Gericht Viechtach (ohne Amt Regen) um 1300 festzustellen, so kommt man nicht ohne den Hinweis aus, daß die urkundlichen Belege nicht ganz ausreichen, um dabei eine vollständige Genauigkeit und Richtigkeit zu erzielen. Zwei kleine Fehlerquellen müssen in Kauf genommen werden: Ersten läßt sich der Besitz der Eigenkirchen so gut wie nicht und zweitens der des Niederadels nicht in seinem vollen Umfang bestimmen. Dennoch kann mit Hilfe der bisher aus den Urkunden und Urbaren gewonnenen Einzelheiten folgende allgemeine und detaillierte Zusammenfassung für den Raum des Gerichts Viechtach gegeben werden: Der Landesherr besaß wie vordem das Doppelgeschlecht der Bogener für die Untertanen des gesamten Gebietes die gräflichen und vogteilichen Gerichtsrechte und die daraus fließenden Abgaben und Leistungen. Er war also der einzige Hochgerichtsherr in diesem Bezirk, und er ließ die hohe Jurisdiction durch seinen beamteten Richter ausüben. Damit bestand die entscheidende Veränderung gegenüber den früheren Verhältnissen lediglich darin, daß die Wittelsbacher an die Stelle der Grafen von Bogen getreten sind. Ansonsten hat sich in der Struktur der Herrschaftsträger seit dem 12. Jahrhundert kaum etwas verändert. Unter dem einheitlichen gerichtherrlichen Überbau lag ein Unterbau von Grundherrschaftsträgern, der das Ergebnis eines durch die Bogener in seiner Grundherrschaftsform einheitlich strukturierten Raumes darstellt. Als Grundherren erscheinen demnach im Gericht Viechtach um 1300 der Landesherr als Erbe der Grafen von Bogen, die ehemals bogenschen, jetzt herzoglichen Ministerialen, die früheren bogenschen Haus- und Vogteiklöster Windberg, Oberalteich und Niederalteich, deren Vogteien ebenfalls an die Wittelsbacher gefallen waren, und die ehemals bogenschen Eigenkirchen. Neu in den Kreis der Grundherren traten lediglich das 1285 von dem bogenschen Dienstmannengeschlecht der Pfellinger gestiftete Kloster Gotteszell sowie das Kloster Aldersbach, dem 1295 die verschuldeten niederbayerischen Herzöge einen Teil des ihnen kurz vorher angefallenen Pfellinger Erbes (Burg und Markt Ruhmannsfelden mit dazu gehörigen Gütern) verkauften. Allerdings haben von den erwähnten Grundherrschaftsträgern einige in der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts durch die Wittelsbacher unterste Jurisdictionsbefugnisse erhalten. So übten niederste Gerichtsrechte um 1300 im Raume Viechtach das Kloster Niederaltaich über Arnbruck, die Wettzeller in ihrem Dorfgericht zu Wettzell, das sich von den Hofmarksgerichten vor allem durch seine geringere Kompetenz unterschied, und das Kloster Aldersbach über den Markt Ruhmannsfelden und den dabei befindlichen Gütern aus. Doch entsprangen aus der Grundherrschaft schon bald darauf weitere niedere Gerichtsrechte, die dann mit den ihnen vom Herzog Otto in der Ottonischen Handfeste 1311 überlassenen Hofmarksrechten die Grundlage zur Formation der sog. Hofmarken (z. B. Altnußberg) abgaben. Somit kann im Gericht Viechtach um 1300 folgender Stand der Gerichts- und Grundherrschaft festgestellt werden.In einer Volkszählung vom 1. Dezember 1875 wurde in Bärmannsried folgender Bestand festgestellt: 9 Haushalte - 26 männl. 26 weibl. Weitere "Meilensteine" in der Geschichte von Bärmannsried: 1818 - Gründung der Gemeinde Teisnach 1951 - Stromversorgung
1990 - Ab 1990 Anschuß an die gemeindl. Kläranlage und an die zentrale Wasserversorgung 1997 - Gründung der "Dorfgemeinschaft Bärmannsried",
seitdem wurden zahlreiche Aktivitätedurchgeführt, 2000 - 700 - Jahrfeier mit Dorffest
Einwohnerstatistik von Bärmannsried Stand: 30. Juni 1999
1300 1 Gut 1596-1752 3 Anwesen 1752/60 4 Anwesen 1875 9 Haushalte 1999 35 Anwesen
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